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Ermäßigungen:
Kinderpreise zahlen (mit Ausweis): Behinderte (ab 50 %), Rentner, Studenten, Auszubildende, Wehrdienstleistende, Zivildienstleistende und Personen, die von Sozialhilfe leben (mit amtlicher Bescheinigung).
Bei Vorlage der Sonder-Einladungen (Ermäßigungsscheine) gelten nur abends die aufgedruckten Preise (Tribüne).
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